Ihr Anwalt für Familienrecht in Neuburg
Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten Rechtsanwalt für Familienrecht aus Neuburg an der Donau nahe Ingolstadt, der Sie umfassend berät und Ihre Interessen professionell vertritt?
Dann sind Sie bei uns in der Rechtsanwaltskanzlei nb Neuburg an der Donau richtig.
Unsere Fachanwälte für Familienrecht verfügen über eine einzigartige Expertise und ein umfassendes Fachwissen auf dem Rechtsgebiet Familienrecht, welches Teilgebiet des Zivilrechts ist. Das Familienrecht umfasst Rechtsverhältnisse der Ehe und Familie mit den Schwerpunkten Eheschließung, Scheidung und Unterhalt, Vormundschaft und rechtliche Betreuung.
Schwerpunkte des Familienrechts der Kanzlei nb Neuburg
Unsere Anwälte für Familienrecht der Rechtsanwaltskanzlei nb Neuburg zeichnen sich durch eine lösungsorientierte Arbeitsweise aus. Dabei richten wir uns bei der Bearbeitung Ihres Anliegens professionell, schnell und sachbezogen nach Ihren Wünschen. Unsere Rechtsanwälte bemühen sich vorrangig um außergerichtliche Einigungen und Lösungen und streben für Sie eine möglichst einvernehmliche Regelung an.
Unsere Rechtsanwälte der Kanzlei nb Neuburg beraten Sie gerne zu folgenden Schwerpunkten:
Unsere Beratung beinhaltet Fragen zu den Voraussetzungen, gesetzlichen Regelungen und richtigen Zeitpunkten einer Eheschließung.
Unsere Fachanwälte klären mit Ihnen Fragen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht. Wir beraten Sie über die Kontaktregelung zwischen Kindern und Eltern.
Wir informieren und beraten unsere Mandanten zu Fragen zum Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Ehegattenunterhalts sowie über die Dauer der Zahlung des Unterhaltes.
Wir klären mit Ihnen auch Fragen zur Dauer und Höhe für Unterhaltszahlungen für erwachsene Kinder (Volljährigenunterhalt, Ausbildungsunterhalt)
Unsere Anwälte für Familienrecht ermitteln für Sie die Höhe des tatsächlich geschuldeten Unterhalts und beraten Sie ausführlich über die Anpassung des bereits geregelten Unterhaltes mithilfe der Düsseldorfer Tabelle. Da bei der Berechnung des Kinderunterhaltes auch noch das staatliche Kindergeld zur Hälfte angerechnet wird, findet man meist nicht auf Anhieb den tatsächlich geschuldeten Zahlbetrag.
Für eine bessere Übersicht bieten wir Ihnen als Service eine Düsseldorfer Tabelle mit Bedarfssatz und Zahlbetrag zum Download an.
Wir lösen gemeinsam mit unseren Mandanten Fragen zu dem Zugewinn und Zugewinnsausgleich sowie Vermögensauseinandersetzung. Gibt es keinen Ehevertrag, unterliegt die Ehe der gesetzlichen Regelung der Zugewinngemeinschaft.
In einem Beratungsgespräch informieren wir Sie ausführlich über die Aufteilung der Altersvorsorge nach Ehescheidung. Dafür werden die während der Ehe von jedem Ehegatten erworbenen Rentenanwartschaften ermittelt und der Versorgungsausgleich berechnet.
Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht beantworten auch Fragen zur Wohnungszuweisung, weiteren Nutzung der gemeinsamen Ehewohnung und klären Fragen zur Vereinbarung über die Teilung von Haushaltsgegenstände nach Ehescheidung.
Wir gehen auch mit schwierigen Fragen sensibel um und informieren unsere Mandanten vertrauensvoll über Näherungsverbote und Kontaktsperren.
Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht beantworten gerne Ihre Fragen in einem Beratungsgespräch. Gerne können Sie mit unserer Kanzlei telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren.
Häufig gestellte Fragen
Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht. Größtenteils ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Schwerpunkte sind Eheschließung und -scheidung, Lebenspartnerschaften, Unterhalt, Vormundschaft und rechtliche Betreuung.
Ein bis zwei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres kann ein Ehescheidungsantrag gestellt werden. Es ist dabei gleich, wer von den Eheleuten den Scheidungsantrag einreicht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt, wo das gemeinsame Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt nimmt und ist Teil des Sorgerechts.
Das Sorgerecht ist auf die Pflege und Versorgung eines Kindes bedacht. Das Umgangsrecht regelt, dass jedes Kind ein Recht darauf hat, Umgang, also Kontakt mit seinen leiblichen Eltern zu haben.
Einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch haben Kinder, geschiedene oder getrennte Ehepartner und Eltern, um sich ihren Lebensunterhalt abzusichern. Der Unterhaltstitel verpflichtet dazu. Der Kindesunterhalt regelt, wieviel Geld man für die Kinder bezahlt. Der Trennungsunterhalt regelt, welchen Unterhaltsanspruch hat der Ehegatte während der Trennungszeit bzw. nach der Scheidung (nachehelicher Ehegattenunterhalt).
Die Düsseldorfer Tabelle gibt Auskünfte über die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhaltes, die der Unterhaltspflichtige bezahlen muss.
Es bezeichnet alle Versorgungsanrechte (Rentenansprüche), die während der Ehezeit von den Ehepartnern erworben wurden. Bei Ehescheidung werden alle Ansprüche auf Versorgung und Rente beider Partner zu gleichen Teilen beglichen.
Bei einem Zugewinnausgleich wird das Anfangsvermögen jedes Ehegatten mit seinem Endvermögen verglichen. Der Vermögenszuwachs während der Ehe wird bestimmt und die Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen wird berechnet.
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