Strafrecht
Es wird gegen Sie wegen einer Straftat ermittelt oder Sie sind Opfer einer Straftat geworden. In beiden Fällen ergeben sich vielfältige Probleme, bei denen wir Ihnen gerne mit unserer Erfahrung sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren behilflich sind.
Was ist Strafrecht?
Im Rahmen des Strafrechts tritt der Staat, meist vertreten durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte, gegenüber der Bürgerin / dem Bürger auf, mit dem Ziel, Straftaten zu ahnden. Auch als Opfer einer Straftat kommen Sie zwangsläufig mit den oben genannten Stellen in Berührung.
Die Vertretung Ihrer Interessen stellt eine komplexe Materie dar, in welcher es für einen Laien schwierig ist, sich zurechtzufinden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Unsere Tätigkeitsbereiche:
Unsere Tätigkeit bezieht sich auf alle Facetten des Strafrechts. Folgende alphabetische Auswahl soll es Ihnen ermöglichen, sich einen Überblick über unser Tätigkeitsfeld zu verschaffen.
Sobald Ermittlungen gegen eine Person laufen, wird von der Polizei und der Staatsanwaltschaft eine Ermittlungsakte angelegt. Es ist Ihnen als Beschuldigte/r oder Opfer einer Straftat nicht möglich, diese ohne einen Rechtsanwalt einzusehen. Wir beantragen für Sie Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, informieren Sie über den Inhalt der Akte und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Wir informieren Sie, ob Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht oder Zeugnisverweigerungsrecht zusteht und welche Angaben Sie demnach machen müssen.
Da es vielen Leuten schwer fällt, von diesem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen – zumal die Polizei häufig Druck ausübt, um eine Aussage zu erlangen – ist es ratsam, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen.
Wir übernehmen für Sie den Kontakt zur Polizei, unterstützen und begleiten Sie bei Aussagen und beraten Sie bezüglich des weiteren Vorgehens.
Sollte sich die Ihnen nahestehende Person in Untersuchungshaft befinden, ist Eile geboten. Die Inhaftierung stellt eine massive Belastung dar. Es sollte alles unternommen werden, die Person schnellstmöglich aus der Untersuchungshaft zu bekommen und diese während der Dauer bestmöglich zu unterstützen. Es gibt Möglichkeiten, gegen den Haftbefehl (Grundlage für eine Untersuchungshaft) vorzugehen. Bitte nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu uns auf, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen können. Wir können für Sie auch einen Besuchsschein beantragen.
Auch bei der Verbüßung einer Strafhaft kann es zu Problemen kommen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die richtigen Anträge bei der zuständigen Stelle zu stellen.
Eine Hausdurchsuchung stellt ein traumatisierendes Ereignis, vor allem für Kinder, dar. Leider werden Hausdurchsuchungen oft in der Nacht oder den frühen Morgenstunden durchgeführt. Bitte nehmen Sie umgehend Kontakt zu uns auf.
Bis zu unserem Eintreffen gilt Folgendes:
- Bitte bewahren Sie Ruhe.
- Bitte bleiben Sie freundlich.
- Fragen Sie, mit wem Sie es zu tun haben. Lassen Sie sich einen Dienstausweis zeigen.
- Fragen Sie, worum es geht.
- Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen.
- Schicken Sie Ihre Angehörigen zu den Nachbarn oder zu Freunden. Es ist wichtig, dass vor allem Kinder eine Durchsuchung nicht miterleben müssen.
- Lassen Sie sich Ihre Rechte erklären und fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstanden haben.
- Sollte die Polizei Sachen mitnehmen, achten Sie darauf, dass diese im Protokoll aufgenommen werden. Auch kann man gegen eine Sicherstellung oder rechtswidrige Beschlagnahme vorgehen. Ob eine Beschlagnahme rechtmäßig oder rechtswidrig ergangen ist, lässt sich nur mittels Protokoll feststellen. Bitte bewahren Sie dieses daher gut auf.
Sie sind Opfer einer Straftat geworden. Bei akuter Gefahr oder Gewaltverbrechen bitten wir Sie, umgehend Kontakt zur Polizei aufzunehmen. Auch sollte wegen eventueller Beweissicherung schnellstmöglich Kontakt zur Polizei aufgenommen werden.
Wir beraten und vertreten Sie als Opfer gerne im Rahmen einer
- Nebenklage
- Privatklage
- Schadensersatz / Schmerzensgeld
Zu Anfang wollen wir Ihnen ein paar Hinweise zum Umgang mit der Polizei geben:
- Bitte bleiben Sie ruhig und höflich.
- Bitte laufen Sie nicht weg oder widersetzen sich polizeilichen Maßnahmen mit Gewalt.
- Sie haben das Recht, Ihren Verteidiger zu kontaktieren und darauf zu bestehen, dass dieser bei einer Vernehmung anwesend ist. Bitte machen Sie von diesem Recht Gebrauch.
Sie müssen keine Angaben zur Sache machen. Sie sollten zum Vorwurf schweigen.
Nichts ungelesen unterschreiben! Alles gründlich durchlesen, egal wie lange es dauert und wenn Sie sich nicht sicher sind, nicht unterschreiben. Sie müssen nichts unterschreiben! Sollte etwas falsch sein, dann bestehen Sie auf eine Korrektur.
In Deutschland hat jeder das Recht, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Sollte ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegen (§ 140 StPO), kann Ihnen ein Anwalt als Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt werden.
Gerne vertreten wir Ihre Interessen als Pflichtverteidiger. Sollte Sie das Gericht oder die Staatsanwaltschaft fragen, wen Sie als Pflichtverteidiger wünschen, können Sie uns gerne nennen. Das Gericht folgt im Normalfall Ihrem Wunsch und ordnet den von Ihnen gewählten Verteidiger bei.
Sie wurden bereits von einem Gericht verurteilt. Zur Einlegung eines Rechtsmittels haben Sie nur eine Woche Zeit.
Sollten Sie einen Strafbefehl oder eine Anklage bekommen haben und mit dem Inhalt nicht einverstanden sein, legen wir gerne für Sie Einspruch ein.
ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Einlegung des Einspruchs nur zwei Wochen beträgt!
Bei der Anklage sind unterschiedliche Fristen gegeben.
Sie sind in einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt. Bitte machen Sie der Polizei gegenüber keine Angaben zum Unfallhergang. Geben Sie lediglich Ihren Namen, Anschrift und eventuelle eigene Verletzungen an.
Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschäden werden automatisch Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet, was eine Straftat darstellt.
Es ist für die einzelnen Beteiligten am Unfallort schwierig bis unmöglich abzuschätzen, ob sie selbst für den Unfall verantwortlich sind.
Es ist ratsam, keine Angaben bezüglich des Unfallhergangs gegenüber der Polizei oder anderen Unfallbeteiligten zu machen, da Sie sich eventuell einem Strafverfahren stellen müssen. Das hat nichts damit zu tun, dass Sie einem eventuellen Opfer seine gerechtfertigten Schadensersatzansprüche absprechen wollen oder dass Sie Ihre eigene Versicherung „entlasten“ wollen. In erster Linie gilt es nun festzustellen, ob Sie sich einer Straftat schuldig gemacht haben und Ihre Verteidigung aufzubauen. Jede Aussage, die Sie ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt machen, kann Ihnen im Strafverfahren zum Nachteil gereicht werden.
Sie müssen den Termin bei der Polizei nicht wahrnehmen. Vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin in der Kanzlei.
Eventuell benötigen Sie als Zeuge/in vor Gericht, bei einer staatsanwaltschaftlichen oder ermittlungsrichterlichen Vernehmung als Zeuge/in Unterstützung durch einen Rechtsanwalt. Sie haben als Zeuge/in grundsätzlich das Recht, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.
Insoweit
- könnten Sie sich durch eine Falschaussage selbst strafbar machen,
- als Berufsgeheimnisträger (Ärzte, Apotheker, Geistliche, Journalisten, etc.) zur Verschwiegenheit verpflichtet sein oder
- sich der Belastung einer Strafverhandlung ohne Beistand nicht gewachsen fühlen.
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