Verkehrsrecht
Wir kümmern uns nach einem Verkehrsunfall um die außergerichtliche und erforderlichenfalls gerichtliche Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen gegen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung. Hierzu zählen unter anderem Ansprüche wie Reparaturkosten, Nutzungsentschädigung und Mietwagenkosten. Bei Personenschäden unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten und unfallbedingter Erwerbsminderung.
- Pkw-Kauf:
Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei einem mangelhaften Pkw oder der Nichtabnahme des Fahrzeuges. - Pkw-Leasing:
Wir unterstützen Sie, wenn während der Leasingzeit ein Unfall passiert, bei einer (un-) planmäßigen Beendigung des Leasingvertrages oder einem Widerruf.
Wenn Sie beispielsweise mit folgenden Vorwürfen konfrontiert werden:
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
- Fahren unter Drogen- / Alkoholeinfluss
- Abstandsmessverfahren
- Nötigung im Straßenverkehr
- fahrlässige Körperverletzung / Tötung
vertreten wir Sie gegenüber Behörden und Gerichten.
Wir können für Sie die erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen und Akteneinsicht beantragen, um die richtige Verteidigungsstrategie auszuarbeiten.
Grundsätzlich sollten Sie gegenüber Behörden und der Staatsanwaltschaft von Ihrem Recht Gebrauch machen, die Aussage zu verweigern ohne vorher einen Rechtsanwalt kontaktiert zu haben.
Beispielsweise:
- Alkohol am Steuer
- Trunkenheit
- Unfall
- Nötigung
Wir beantragen Akteneinsicht für Sie und prüfen, ob der Vorwurf überhaupt gerechtfertigt ist.
Wir prüfen für Sie, ob die Aufforderung der Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig ist.
Für den Fall, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, prüfen wir die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens.
Ein Fahrverbot kann zwischen 1 bis 3 Monate betragen. Der Antritt des Fahrverbots kann fast immer hinausgezögert werden. Bei einer Überprüfung Ihres Falles können wir Auskunft geben, ob es auch wegfallen kann.
Im Bereich der Unfallregulierung sind die Gebühren des Rechtsanwalts von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen, sobald und soweit diese haftet.
Wir stellen auch gerne bei Ihrer Rechtsschutzversicherung die Anfrage, ob Deckungszusage erteilt wird. Bei der Unfallregulierung liegt ein typischer Fall der Eintrittspflicht vor, wenn Sie keine oder teilweise Schuld an dem Unfall tragen. Auch bei fahrlässigen Straftaten werden üblicherweise die Verteidigungskosten eines Rechtsanwalts von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
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