Allgemeines Zivilrecht
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind laut Gesetz alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss des Vertrages stellt. Wir überprüfen gerne die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unterstützen Sie in bestimmten Geschäftsbereichen auch bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Mängel:
Haben Sie eine Sache gekauft, die nicht frei von Mängeln ist, können Ihnen eine Vielzahl von Ansprüchen wie bspw. Minderung, Schadensersatz oder ein Rücktrittsrecht zustehen. Hierbei helfen wir gerne. Sollte eine Lieferung der Ware zu spät erfolgen, können die hierfür angefallenen Mehrkosten beim Gegner geltend gemacht werden. - Darlehen:
Wenn Sie eine Person finanziell unterstützen und dabei vereinbart haben, dass der Geldbetrag wieder an Sie zurückzuzahlen ist, was aber nicht geschieht, helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. - Leihe:
Die entliehene Sache ist nach einer für die Leihe bestimmten Zeit wieder in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Wir unterstützen Sie, wenn es hierbei zu Schwierigkeiten kommt. Zu beachten ist insoweit die kurze Verjährungsfrist für die Ersatzansprüche des Verleihers. - Reisevertrag:
In diesem Bereich unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen, die sich aus einer mangelhaften Reise ergeben und bei Ansprüchen aufgrund vorzeitigem Reiseende oder nach dem vertraglichen Reiseende, ebenso im Fall von Flugverspätungen und Flugausfällen. - Werkvertrag:
Wenn Sie ein Unternehmen beauftragt haben, für Sie ein Werk zu erstellen und dieses sich als mangelhaft darstellt, können Sie mit unserer Hilfe Ihre Ansprüche auf Nachbesserung, Mangelbeseitigung, Schadensersatz oder Rücktritt geltend machen. Wir unterstützen Sie aber auch in dem umgekehrten Fall, wenn Sie ein Werk errichtet haben und der Auftraggeber sich weigert, die Vergütung hierfür zu bezahlen.
Wurden Ihre Rechtsgüter wie Leben, Körper, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht verletzt und der Schädiger weigert sich, den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen, helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dazu zählt unter anderem die Geltendmachung von Schmerzensgeld.
- Abmahnung:
Wenn Sie einen Brief von einer Kanzlei oder einem Inkassounternehmen erhalten haben, weil Sie angeblich im Internet einen Film, ein Musikalbum oder ein einzelnes Musikstück verbreitet haben, helfen wir Ihnen bei der Abwehr dieser Ansprüche. - Einkauf im Internet:
Wenn Sie sich im Internet (z. B. bei eBay oder Amazon) Waren bestellt haben, welche nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, können wir Sie bei der Geltendmachung von Mängeln und der daraus resultierenden Ansprüche unterstützen. - Telefonbestellungen:
Sollten Sie zur Zahlung aufgefordert werden, weil Sie angeblich telefonisch etwas bestellt haben oder wenn Sie eine Zahlungsaufforderung per E-Mail erhalten und Sie sich nicht erklären können, wofür Sie zahlen sollen, setzen wir uns für die Abwehr dieser Ansprüche ein.
- Sturz/Unfall:
Wenn Sie gestürzt sind und eine Unfallversicherung abgeschlossen haben, welche jedoch keine ordnungsgemäße Zahlung leistet, dann sind wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne behilflich. Bei der Unfallversicherung ist darauf zu achten, dass die Jahresfrist und die 15 Monatsfrist eingehalten werden. - Schaden:
Wenn Sie eine Sachversicherung abgeschlossen haben und die Versicherung sich weigert, den Schaden vollumfänglich zu bezahlen, werden wir Sie gegenüber der Versicherung vertreten. - Regress:
Die Versicherung versucht bei Ihnen Regress zu nehmen für einen Schaden, da Sie eine Obliegenheitsverletzung begangen haben. Wir helfen Ihnen gerne bei der Abwehr dieser Ansprüche. In vielen Fällen dürfen Versicherer keinen oder nur einen teilweisen Regress nehmen. - Quotenvorrecht:
In Ihrem Versicherungsvertrag ist eine Selbstbeteiligung vereinbart. Die Versicherung hat bei Auszahlung der Summe diese in Abzug gebracht, obwohl eventuell eine weitere Person an dem Schaden mitverantwortlich ist. Dann können Sie von einem Quotenvorrecht Gebrauch machen und eine weitere Auszahlung bis zur Höhe der Selbstbeteiligung verlangen.
Weigert sich der Schuldner, die Ihnen zustehende Forderung zu bezahlen, kann alternativ zu einem Klageverfahren das kostengünstigere Mahnverfahren durchgeführt werden. Sofern vom Schuldner kein Widerspruch eingelegt wird, ergeht ein Vollstreckungsbescheid, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
Wenn Ihre Forderung durch ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid festgestellt wurde und die Gegenseite trotzdem nicht zahlt, können wir die Forderung für Sie zwangsweise (Forderungspfändung, Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung) beitreiben
Sofern jemand gegenüber Ihnen oder Dritten etwas Unwahres über Sie behauptet oder Ihr Ansehen in sonstiger Weise herabwürdigt, können wir diesen zur Unterlassung auffordern.
Auch wenn Sie selbst rechtswidrig aufgefordert werden, etwas zu unterlassen, könnnen wir Ihre Rechte durchsetzen.
Neueste Kommentare