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Icon für Arbeitsrecht - Rechtsanwaltskanzlei Klein & Kollegen in Neuburg

Arbeitsrecht

Wir vertreten und beraten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in einer Vielzahl von arbeitsrechtlichen Themen, u.a.:

Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung/Aufhebungsvertrag)

Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, mit der Sie nicht einverstanden sind. In diesem Fall müssen Sie innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Wir übernehmen dies gerne für Sie. Hierbei ist es besonders wichtig, dass Sie frühzeitig einen Termin in unserer Kanzlei wahrnehmen, damit die 3-Wochen-Frist gewahrt werden kann.

Wenn Sie als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis beenden wollen, gibt es neben der Kündigung die Möglichkeit, einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag zu schließen. Dabei sind eine Vielzahl von Punkten zu beachten und können diverse Regelungen getroffen werden.

Bei einer Kündigung ist insbesondere die Frist und die Form zu wahren. Darüber hinaus bedarf es unter Umständen eines Kündigungsgrundes. Es ist zu unterscheiden zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen, einer fristgemäßen und fristlosen Kündigung. Unter Umständen ist eine Sozialauswahl durchzuführen.

Bei einem Aufhebungsvertrag ist u.a. neben dem Beendigungszeitpunkt auch eine mögliche Freistellung, die Urlaubsabgeltung oder evtl. eine Abfindung zu regeln.

Diesbezüglich beraten wir Sie und führen Verhandlungen für Sie durch.

Arbeitsvertrag

Schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses muss man sich klar sein, was alles geregelt werden soll. Außerdem gibt es auch während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses immer wieder Erfordernisse, Einzelheiten neu zu regeln oder zu ändern. Wir erstellen und überprüfen Arbeitsverträge.

Urlaub

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Jahresurlaub, wobei zwischen dem gesetzlich garantierten und dem vertraglich vereinbarten Urlaub zu unterscheiden ist. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst hierbei sowohl Streitigkeiten, wann der Urlaub gewährt bzw. genommen werden soll, als auch die Abgeltung des Urlaubs, wenn er nicht in Natur genommen werden konnte.

Entgeltfortzahlung

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, hat er für die Dauer von sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Abmahnung

Verstößt der Arbeitnehmer gegen Pflichten aus seinem Arbeitsvertrag, ist in der Regel vor einer Kündigung zunächst eine Abmahnung erforderlich. Die Rechtmäßigkeit der Abmahnung kann überprüft und das weitere Vorgehen besprochen werden.

Teilzeit

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Arbeitnehmer Anspruch auf die Veränderung ihrer Arbeitszeit.

Zeugnis

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Zuvor besteht Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses. Es ist zwischen einem einfachen Arbeitszeugnis und einem qualifizierten Arbeitszeugnis mit Bewertung zu unterscheiden. Hierbei tauchen insbesondere bezüglich der gewählten Formulierungen Fragen auf, bei denen der Anwalt helfen kann. Dies gilt auch für die Durchsetzung des Zeugnisanspruchs.

Arbeitszeit / Überstunden

Streitig ist oft die Frage, in welchem Umfang Überstunden zu erbringen sind bzw. wie die bereits erbrachten Überstunden vergütet werden müssen oder ob ein Freizeitausgleich erfolgt.

Versetzung

Wesentlich ist in einem Arbeitsverhältnis die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber Änderungen der Tätigkeit des Arbeitnehmers, insbesondere Ortswechsel, festlegen darf.

Elternzeit und Mutterschutz

Für werdende Eltern sieht der Gesetzgeber einige Schutzvorschriften und Ansprüche vor, insbesondere eine Freistellung oder Teilzeitarbeit.

Rufen Sie uns an

08431 / 641 10

Für Sie immer erreichbar
Mo – Fr08:00 – 12:00 Uhr und
14:00 – 17:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung und Bedarf
auch außerhalb unserer Bürozeiten

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