Ihr Anwalt für Erbrecht in Neuberg
Sie möchten ein Testament aufsetzen oder Ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen? Dann ist die Anwaltskanzlei nb Neuburg Ihr kompetenter Ansprechpartner! Bei erbrechtlichen Angelegenheiten empfiehlt sich immer eine rechtliche Beratung durch einen kompetenten Rechtsanwalt für Erbrecht, um finanzielle oder persönliche Risiken zu reduzieren. Insbesondere nach dem Tod eines Erblassers können viele rechtliche Schwierigkeiten entstehen, so beispielsweise hinsichtlich des Pflichtteils oder der sogenannten Erbengemeinschaft.
Unsere Anwälte für Erbrecht der Rechtsanwaltskanzlei nb Neuburg berücksichtigen bei der Erarbeitung einer optimalen Lösung in Ihrem erbrechtlichen Anliegen stets die persönliche und wirtschaftliche Situation.
SCHWERPUNKTE DES ERBRECHTS DER KANZLEI NB NEUBURG
Ob Testamenterstellung, Nachfolgeregelung oder Patientenverfügung: Unsere erfahrenen Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei nb Neuburg kümmern sich mit größter Sorgfalt und Diskretion um Ihr erbrechtliches Anliegen. Dabei erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam eine zielgerichtete Strategie zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen und Ansprüche.
Die Schwerpunkte der Anwaltskanzlei nb Neuburg liegen in folgenden Bereichen:
Das deutsche Erbrecht ist äußert kompliziert, sodass die Gefahr besteht, dass eine ohne rechtlichen Beistand errichtete letztwillige Verfügung nicht eindeutig oder unwirksam ist. Durch anwaltliche Unterstützung bei der Errichtung von Testamenten oder Erbverträgen lassen sich unerwünschte Streitigkeiten nach dem Erbfall in vielen Fällen verhindern, da Sie über die gesetzlichen Möglichkeiten der Nachlassregelung umfassend informiert werden. Neben der Erbeinsetzung kann die Nachlasssteuerung z. B. durch Vermächtnisse, Auflagen und/oder Teilungsanordnungen erfolgen.
Nahen Angehörigen, die von der Erbfolge ausgeschlossen sind, steht eine Mindestbeteiligung am Nachlass des Erblassers zu, der sogenannte Pflichtteil.
Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung und der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche oder bei der Abwehr unberechtigter Pflichtteilsansprüche. Der Pflichtteilsanspruch richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Um den Nachlasswert ermitteln zu können, sieht das Gesetz Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche vor, die wir für Sie geltend machen und gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen.
Durch die Zuwendung eines Vermächtnisses wird der Bedachte nicht Erbe; er hat einen Anspruch gegen den Erben (oder einen anderen Vermächtnisnehmer). Auch bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Vermächtnisses vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren.
In vielen Fällen hinterlässt der Erblasser nicht nur einen, sondern mehrere Erben. Bei der Verwaltung des Nachlasses und dessen Auseinandersetzung kommt es zwischen den Miterben häufig zu Streit. Unterschiedliche Interessen und Vorstellungen stehen einer Entscheidungsfindung im Wege.
Unsere Aufgabe ist es, auf eine im Sinne des Mandanten interessensgerechte Einigung der Miterben hinzuwirken. Sofern sich kein Einvernehmen erzielen lässt, vertreten wir Sie auch bei der Auseinandersetzungsklage oder im Teilungsversteigerungsverfahren, das bei Immobilien im Nachlass zur Aufhebung der Miterbengemeinschaft durchzuführen ist.
Um sich gegenüber Gläubigern und Schuldnern des Nachlasses sowie staatlichen Institutionen als Erbe ausweisen zu können, benötigen Sie unter Umständen einen Erbschein. Im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins beim zuständigen Nachlassgericht wird die Erbenstellung des Antragstellers überprüft.
Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis darüber, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen (Nacherbfolge, Ersatzerbfolge, Testamentsvollstreckung) er unterliegt. Er begründet die Vermutung, dass das ausgewiesene Erbrecht mit der entsprechend ausgewiesenen Erbquote tatsächlich besteht. Dieser Vermutung kommt ein öffentlicher Glaube zu, d. h. dass der Erbschein Dritten gegenüber als richtig gilt, selbst wenn er inhaltlich falsch sein sollte.
Vor allem bei unklaren letztwilligen Verfügungen sollten Sie sich im Erbscheinsverfahren anwaltlich vertreten lassen, da hier Fragen der Auslegung des Erblasserwillens, der Echtheit von Testamenten und der Anfechtung von letztwilligen Verfügungen zu klären sind.
Unter vorweggenommener Erbfolge ist die lebzeitige Übertragung des Vermögens oder eines wesentlichen Teils davon durch den künftigen Erblasser auf einen oder mehrere mögliche (künftige) Erben zu verstehen.
Vor der Übertragung wesentlicher Vermögensteile ist vor allem zu klären, welche Ziele der Übertragende verfolgt. Mögliche Ziele sind die Erhaltung des Familienvermögens, die eigene Versorgung im Krankheits– oder Pflegefall, die Reduzierung der Steuerbelastung sowie die Verminderung oder Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen.
Selbstverständlich sind wir Ihnen auch in erbrechtlichen Angelegenheiten, die hier nicht ausdrücklich aufgeführt sind, behilflich. Wir helfen Ihnen. Unsere auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwälte beantworten alle Ihre Fragen.
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