Sozialrecht
Das Sozialrecht besteht aus vielen einzelnen Teilgebieten, in denen wir Sie gerne beraten und sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vertreten:
Sozialversicherungsrecht
Grundfrage im Recht der gesetzlichen Sozialversicherung ist die Versicherungs- und Beitragspflicht. Diese kann im Rahmen von Statusfeststellungsverfahren geprüft werden. Hierbei beraten und vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Sozialversicherungen untergliedern sich wie folgt:
Die Tätigkeit im Rentenversicherungsrecht umfasst sowohl die Prüfung von Rentenbescheiden und der Rentenberechnung als auch die Vertretung im Zusammenhang mit einer Erwerbsminderungsrente. Wir überprüfen Ihre Bescheide, können Widerspruch einlegen und Klageverfahren bestreiten.
Die gesetzlichen Rentenversicherungen erbringen darüber hinaus Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation). Auch hier kann eine anwaltliche Vertretung sinnvoll sein.
Sowohl was die Beiträge zur Krankenversicherung, insbesondere im Rahmen der freiwilligen gesetzlichen Versicherung, betrifft als auch die Leistungen, die die Krankenversicherung erbringt, beraten und vertreten wir Sie.
Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung geht es beispielsweise um die Eingruppierung in den richtigen Pflegegrad sowie um die dann zu beziehenden Leistungen wie Pflegegeld.
Der Bereich der Arbeitslosenversicherung umfasst zum einen die Zahlungen von Arbeitslosengeld, also sowohl die entsprechende Bewilligung des Arbeitslosengeldes als auch die Überprüfung möglicher Sperrzeiten, zum anderen weitere Entgeltersatzleistungen wie Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld oder Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III.
Darüber hinaus erbringt die Agentur für Arbeit umfassende Leistungen für Arbeitgeber wie Eingliederungszuschüsse, Zuschüsse zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und Gründungszuschüsse.
Wenn Sie in der Arbeit einen Arbeitsunfall oder auf dem Weg zur Arbeit einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erleiden, ist die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft oder Unfallkrankenkasse) zuständig. Dies umfasst sowohl Rehabilitationsmaßnahmen als auch die Zahlung von Verletztengeld oder einer Verletztenrente.
Soziale Hilfen
Auch im Zusammenhang mit Anträgen und Bescheiden der Jobcenter bezüglich Arbeitslosengeld II oder wenn Sie einfach „Ärger mit dem Amt“ haben, beraten wir Sie gerne. Dies umfasst nicht nur den Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder zur Aufstockung, sondern auch diesbezüglich bestehende Ansprüche auf Zuschüsse, z. B. auf Erstaustattung.
Reicht das Einkommen, also die Rente oder das Pflegegeld, nach Erreichen der Altersgrenze oder im Fall von Erwerbsunfähigkeit nicht aus, besteht unter Umständen Anspruch auf Sozialhilfe.
Soweit Sozialhilfeleistungen gewährt werden, gehen Ansprüche auf den Staat über. Das bedeutet, dass der Sozialhilfeträger zum Beispiel Unterhalt von Angehörigen fordern kann. Wir können sowohl vor einer entsprechenden Antragstellung beraten, was zu beachten ist, als auch die Unterhaltsforderungen überprüfen beziehungsweise Sie bei der Abwehr der Ansprüche vertreten.
Sozialförderung
Auch das Kindergeldrecht kann einige Fragen aufwerfen, insbesondere:
- Wann hat man Anspruch auf Kindergeld? (Anspruchsberechtigung)
- Wem muss das Kindergeld ausbezahlt werden? (Bezugsberechtigung)
- Gibt es diesbezüglich Erstattungsansprüche?
- Besteht Anspruch auf Kinderzuschlag und wenn ja, in welcher Höhe?
Frisch gebackene Eltern haben, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit in einem bestimmten Maße einschränken, um die Kinder zu betreuen, Ansprüche auf Elterngeld.
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